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   OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22   

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OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22 (https://dejure.org/2023,956)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.01.2023 - 2 A 11/22 (https://dejure.org/2023,956)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. Januar 2023 - 2 A 11/22 (https://dejure.org/2023,956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 78 Abs 4 S 4 AsylVfG 1992, Art 3 MRK, Art 4 EUGrdRCh, Art 3 Abs 2 UAbs 2 EUV 604/2013
    Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung im Asylprozess; Zulässigkeit der Rückführung eines in Italien als Schutzberechtigter anerkannten syrischen Staatsangehörigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 4 S. 4; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
    Feststellung eines Abschiebungsverbotes eines syrischen Staatsangehörigen aufgrund Erkrankung hinsichtlich Italiens; Ernsthafte Gefahr einer erniedrigenden Behandlung bei Rückführung eines Schutzberechtigten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2021 - 11 A 1674/20

    Oberverwaltungsgericht für das Land NRW: Aus Italien nach Deutschland

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22
    Er verweist in seiner Antragsschrift zwar auf Entscheidungen des OVG Münster (11 A 1674/20.A und 11 A 1689/20.A) zu der Problematik, zitiert im Wesentlichen wörtlich dessen Ausführungen dazu und macht geltend, die in dem angegriffenen Urteil des Verwaltungsgerichts getroffenen Feststellungen seien durch die zitierten Urteile des OVG Münster zumindest erheblich in Zweifel zu ziehen.

    In dieser Entscheidung hat der Senat ausgeführt, dass der anderslautenden Ansicht des - vorliegend von dem Kläger zitierten - OVG Münster [Urteil vom 20.7.2021 - 11 A 1674/20.A - juris] nicht zu folgen ist, und hierzu im Einzelnen dargelegt, weshalb die erwähnte Entscheidung des OVG Münster dem verschärften Maßstab, der vom EuGH in den Leiturteilen vom 19.3.2019 in den Rechtssachen Jawo (C-163/17) und Ibrahim (C-297/17) zugrunde gelegt wurde und wonach im Dublin-Raum ein Stopp der Rücküberstellung grundsätzlich nur zulässig ist, wenn aufgrund "außergewöhnlicher Umstände" des Einzelfalles asylverfahrensrelevante Schwachstellen "eine besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit" erreichen, nicht entspricht.

  • VG Saarlouis, 15.03.2017 - 3 K 908/16

    Sicherer Drittstaat Italien

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22
    Die gegen den Bescheid gerichtete Klage wurde durch Urteil des Verwaltungsgerichts vom 15.3.2017 - 3 K 908/16 - rechtskräftig abgewiesen.

    Bereits im Erstverfahren des Klägers seien im Urteil vom 15.3.2017 - 3 K 908/16 - umfangreiche Ausführungen auch zur Glaubhaftmachung einer gesundheitlichen Problematik durch den Kläger und die Situation in Italien gemacht worden.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2021 - A 4 S 2850/21

    Rücküberstellung junger, gesunder und arbeitsfähiger Asylantragsteller bzw.

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22
    [vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 8.11.2021 - A 4 S 2850/21 - juris].
  • OVG Saarland, 15.02.2022 - 2 A 46/21

    Unzulässigkeit des Asylantrags, Rückführung nach Italien

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22
    Der Senat hat mit Urteil vom 15.2.2022 - 2 A 46/21 - [zitiert nach juris] entschieden, dass Rückkehrer derzeit in Italien grundsätzlich weder im Zeitpunkt der Rücküberstellung noch während des Asylverfahrens und auch nicht nach Zuerkennung von internationalem Schutz unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen durch systemische Schwachstellen gem. Art. 3 Abs. 2 UA 2 Dublin III-VO oder sonstige Umstände dem "real risk" einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK ausgesetzt werden.
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2018 - 10 LA 349/18

    Divergierende Rechtsprechung; Klärungsbedürftigkeit; Vorlagebeschluss

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22
    [vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.9.2018 - 10 LA 349/18 - m.w.Nw., juris] Daran mangelt es dem klägerischen Vorbringen bereits angesichts der vom Verwaltungsgericht festgestellten Umstände.
  • OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 187/22

    Anforderungen an Zulassungsantrag im Asylverfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22
    [Beschluss des Senats vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, juris] Diese Voraussetzungen erfüllt der Vortrag des Klägers nicht.
  • OVG Saarland, 13.04.2022 - 2 A 13/22

    Sekundärimmigration Bulgarien; Berufungszulassungsverfahren; grundsätzliche

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22
    [vgl. Beschluss des Senats vom 13.4.2022 - 2 A 13/22 - juris].
  • OVG Saarland, 05.10.2022 - 2 A 252/21

    Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren; Gruppenverfolgung von

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22
    [St. Rspr.,vgl. zuletzt etwa Beschluss des Senats vom 5.10.2022 - 2 A 252/21 - m.w.Nw., juris].
  • OVG Brandenburg, 09.04.1999 - 2 A 95/98

    Bestehen einer politische Verfolgung von Anhängern der Khalistan-Bewegung in

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22
    [vgl.OVGBrandenburg, Beschluss vom 9.4.1999 - 2 A 95/98.A -, juris] Dies setzt aber u.a. voraus, dass im Zulassungsvorbringen deutlich gemacht wird, dass in den betreffenden Entscheidungen zur selben Rechts- oder Tatsachenfrage ein abweichender Standpunkt vertreten wird, was die Darlegung einer Vergleichbarkeit der Fallgestaltung oder zumindest der Übertragbarkeit des Standpunktes auf den vorliegenden Fall und die Darstellung der sich gegenüberstehenden unterschiedlichen Rechts- oder Tatsachengrundsätze erfordert.
  • VG Saarlouis, 01.02.2023 - 3 K 1141/22

    Personen mit einem Schutzstatus in Italien erhalten in Italien eine medizinische

    Er setzt sich zudem mit dem Klägervorbringen eingehend sowie in überzeugender Weise auseinander und stellt die Verhältnisse hinsichtlich Italiens bezogen auf die Erkenntnislage und die Rspr. der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit [Vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.02.2022 -2 A 46/21- und Beschluss vom 25.01.2023 -2 A 11/22-, jeweils juris] zutreffend dar, wenn dort ausgeführt wird:.

    Abgesehen davon hat das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 25.01.2023 -2 A 11/22-, juris [Auch diese Entscheidung betrifft, wie schon das Urteil vom 15.02.2022 -2 A 46/21-, einen Menschen, der seinem eigenen Vortrag nach "eine deutliche klinische Symptomatik mit psychotherapeutischer und psychopharmazeutischer Behandlungsnotwendigkeit" aufweist.]) nochmals bestätigt, dass Personen mit einem Schutzstatus in Italien, nachdem sie sich beim italienischen nationalen Gesundheitsdienst registriert haben, in Bezug auf medizinische Versorgung, dies gilt auch für die psychische Gesundheitsversorgung, dieselben Rechte und Pflichten wie italienische Staatsangehörige haben.

  • VG Osnabrück, 12.04.2023 - 5 B 70/23

    Iran: Dublin Italien: Keine systemischen Mängel für alleinstehende Frau,

    nach Italien rückgeführter dort zuerkannter Schutzberechtigter: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25. Januar 2023 - 2 A 11/22 -, Rn. 19, juris mit Verweis auf Urteil des Senats vom 15. Februar 2022 - 2 A 46/21 -, juris Rn. 23-27 m.w.N.; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 -, Rn. 7ff., juris, zuletzt bestätigt mit Urteil vom 7. Juli 2022 - A 4 S 3696/21 - Rn. 29ff., juris; Sächs. OVG, Urteile vom 14. März 2022 - 4 A 1220/19.A - juris, Rn. 23ff., und vom 15. März 2022 - 4 A 154/19.A -, Rn. 37-50, juris).
  • OVG Saarland, 11.09.2023 - 2 A 95/23

    Asylrechtsstreit; Berufungszulassungsantrag wegen grundsätzlicher Bedeutung;

    [vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.1.2023 - 2 A 11/22 -, Leitsatz Nr. 1 in der Übersicht I/2023 auf der Internetseite des Gerichts, st. Rspr.] Schon an diesen formalen Anforderungen mangelt es beim Zulassungsantrag des Klägers.
  • VG Berlin, 09.03.2023 - 31 L 47.23

    Gambia: Dublin Italien: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt; Eurodac-Treffer;

    Abdr.; VG München, Beschlüsse vom 23. Februar 2021 - M 30 S 21.50040 -, juris Rn. 17 ff., und vom 22. Februar 2021 - M 30 S 21.50033 -, juris Rn. 15 ff.), vermag die Kammer bei Würdigung der maßgeblichen Quellen und vor dem Hintergrund der strengen Anforderungen an die Bejahung sys temischer Schwachstellen im Sinne des Art. 3 Abs. 2 UAbs. 2 Dublin III-VO (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019, a.a.O., Rn. 91 ff.: "besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit") nicht zu folgen (ablehnend bzw. abweichend aus der obergerichtlichen Rechtsprechung auch VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17. November 2022 - A 4 S 2453/22 -, juris, vom 7. Juli 2022 - A 4 S 3696/21 -, juris Rn. 28 f., und vom 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 -, juris Ls. 1 u. Rn. 8 ff.; s. ferner Sächsisches OVG, Urteil vom 15. März 2022 - 4 A 506/19.A -, juris Ls. u. Rn. 46 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 25. Januar 2023 - 2 A 11/22 -, juris Rn. 19, und Urteil vom 15. Februar 2022 - 2 A 46/21 -, juris Ls. u. Rn. 23 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. Januar 2022 - 4 LB 68/17 -, juris Ls. u. Rn. 22 f. ; zur Kritik an der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen im Übrigen ausdrücklich nur VG Würzburg, Urteil vom 10. Juni 2022, a.a.O., Rn. 29 ff., und Beschluss vom 30. November 2 0 2 1 , a.a.O., Rn. 27 ff.; VG Saarland, Beschluss vom 15. November 2 0 2 1 , a.a.O.; VG Augsburg, Gerichtsbescheid vom 16. August 2 0 2 1 , a.a.O., Rn. 10).
  • OVG Saarland, 18.07.2023 - 2 A 28/23

    Asylrechtlicher Berufungszulassungsantrag; Neubewertung unveränderter Tatsachen-

    [st. Rspr., vgl. zuletzt etwa Beschluss des Senats vom 25.1.2023 - 2 A 11/22 - m.w.Nw., juris] Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist beziehungsweise aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist.
  • OVG Saarland, 18.10.2023 - 2 A 111/23

    Berufungszulassung: Grundsatzrüge bezüglich vorliegender Rechtsprechung und

    [st. Rspr., vgl. zuletzt etwa Beschluss des Senats vom 25.1.2023 - 2 A 11/22 - m.w.Nw., juris] Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist beziehungsweise aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist.
  • OVG Saarland, 27.02.2023 - 2 A 232/22

    Asylrecht Türkei; Berufungszulassungsantrag - grundsätzliche Bedeutung

    [St. Rspr., vgl. zuletzt etwa Beschluss des Senats vom 25.1.2023 - 2 A 11/22 - m.w.Nw., juris] Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist beziehungsweise aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist.
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